Newsletter der Schienen-Control 03/2023
Ende Juni 2023 veröffentlichte die Schienen-Control ihren Jahresbericht. Darin finden sich Betrachtungen zum Schienenverkehrsmarkt des Jahres 2022.
Im Personenverkehr sind 2022 alle Leistungsindikatoren kräftig gestiegen. Der Wachstumstrend der Jahre vor 2020 wurde dadurch fortgesetzt. Aufgrund eines Fahrgastzuwachses stiegen die zurückgelegten Personenkilometer um mehr als 50 Prozent. Ausschlaggebend dafür war das Auslaufen von Maßnahmen gegen die COVID-19 Pandemie und die daraus resultierende Rückkehr zu Präsenz am Arbeitsplatz bzw. in der Schule. Gleichzeitig wurde das Bahnangebot durch Erweiterungen im Fernverkehr, allgemeine Verdichtungen im Fahrplan und Verlängerungen der Betriebszeiten im Nahverkehr auf Rekordniveau ausgebaut. Die durchschnittliche Fahrtweite pro Fahrgast betrug 43,9 km im Jahr 2022 – ein Rekordwert.

Die Hauptindikatoren des Schienengüterverkehrs zeigen für das erste Halbjahr noch gute Wachstumsraten. Im zweiten Halbjahr stagnieren die Indikatoren weitestgehend. Für das Gesamtjahr 2022 ergibt sich daraus eine gegenläufige Entwicklung der Kennzahlen: Einerseits konnte die Verkehrsleistung (Nettotonnenkilometer, Bruttotonnenkilometer) im niedrigen einstelligen Bereich gesteigert werden, andererseits ist das Aufkommen (beförderte Nettotonnen) in einem ähnlichen Ausmaß zurückgegangen. So zeigten die Marktdaten sowohl bei den gefahrenen Netto- als auch bei den Bruttotonnenkilometern leichte Zuwachsraten von 1,4 bzw. 2,4 Prozent. Bei den beförderten Nettotonnen wurde 2022 hingegen ein leichter Rückgang um 0,8 Prozent verzeichnet.
Der Marktanteil der Rail Cargo Austria war dabei abermals rückläufig (60,8 Prozent) – jener der Bahnen in Privateigentum erreichte kumuliert mit 24,7 Prozent einen neuen Höchstwert.

Zwar gab es 2022 im Gegensatz zu den Jahren zuvor vergleichsweise wenige Beschränkungen im internationalen Warenverkehr, allerdings machten dem Schienengüterverkehr andere Faktoren zu schaffen. Neben dem Mangel an qualifiziertem Personal hat sich der mittlerweile europaweit ausgeprägte Engpass beim verfügbaren Rollmaterial (der Triebfahrzeuge und Güterwagen gleichermaßen betrifft) weiter verschärft. Auch die vom Krieg in der Ukraine ausgelöste massive Steigerung der Bahnstrompreise ab Ende Februar 2022 und der daraus folgende rapide Anstieg des allgemeinen Preisniveaus hat die Eisenbahnunternehmen bzw. den Schienengüterverkehr vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Nicht zuletzt wirkten sich auch umfassende Infrastrukturarbeiten und baustellenbedingte Umleitungen im benachbarten Ausland (vor allem in Deutschland) auf die Planung und Durchführung von Verkehren aus. Aufgrund all dieser Umstände und der wieder gesunkenen Preise für Mineralöl verstärkte sich im Güterverkehr der Verlagerungsdruck hin zur Straße.
EVU mit positivem Feedback zum Standort
Mit 65 Unternehmen waren so viele wie noch nie dazu berechtigt im ÖBB-Netz Züge zu führen. Insgesamt waren im Jahr 2022 86 Eisenbahnunternehmen (Infrastruktur-, Integrierte-, und reine Eisenbahnverkehrsunternehmen) in Österreich gemeldet.
Eine Befragung der Eisenbahnunternehmen durch die Schienen-Control ergab eine insgesamt sehr positive Bewertung des österreichischen Marktes. Am besten bewertet wurden die Trassenvergabe, die Sprachkompetenz des Eisenbahnpersonals und die Qualität der Schulungseinrichtungen. Nachholbedarf sah die Branche bei der Konkurrenz durch andere Verkehrsträger, bei EU-weit uneinheitlichen Regelungen zur Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und behördlichen Auflagen im Bereich Personal. Insgesamt wurde der Eisenbahnmarkt im Inland besser benotet als im Ausland.
Regulierungsarbeit für die Eisenbahnunternehmen 2022
Die Schienen-Control Kommission (SCK) eröffnete im Berichtsjahr 2022 Verfahren aus den Bereichen Serviceeinrichtungen und Serviceleistungen, Wegeentgelte und Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und trug damit zur weiteren Liberalisierung des Schienenverkehrsmarktes bei.
Eine wichtige Aufgabe der Schienen-Control ist die Vermittlung bei Trassenkonflikten zwischen dem Infrastrukturbetreiber und den Verkehrsunternehmen. Im Jahr 2022 wurden dazu zwei Verfahren geführt – einerseits konnte dabei der RailJet-Halt in Vöcklabruck sichergestellt werden, andererseits konnten in einem Gespräch zwischen Zulassungsstelle, Regulierungsbehörde und Eisenbahnverkehrsunternehmen Umleitungen vereinbart werden, sodass der Verkehr zwischen Wien und dem Burgenland trotz Baustellen im Sommer 2023 weitergeführt werden konnte.
Die Schienen-Control Kommission führte ein Verfahren zu Verschub-Dienstleistungen in Tirol. Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) brachte vor, dass von ihm begehrte Dienstleistungen vom Servicebetreiber abgelehnt wurden. Die Schienen-Control konnte zwischen dem EVU und dem Servicebetreiber vermitteln und eine für beide zufriedenstellende Lösung finden.
Im Berichtsjahr 2022 führte die Schienen-Control Kommission ein Verfahren betreffend die Stationsentgelte des größten österreichischen Bahnhofsbetreibers. Im Zuge des Verfahrens wurde vom Bahnhofsbetreiber ein Abgrenzungsmodell entwickelt, das die Abgrenzung von Anlagen der Serviceeinrichtungen von jenen des Mindestzugangspaketes regelt.
Ein Verfahren zu Wagenmeisterleistungen ergab, dass eine Ungleichbehandlung der Eisenbahnunternehmen bei Verrechnungsspesen vorlag. Nach einer Prüfung der Schienen-Control Kommission wurde ein Bescheid ausgestellt, der die Entgelte für die Wagenmeisterleistungen für unwirksam erklärte.
Die Schienen-Control Kommission führte ein Verfahren in Bezug auf die für EVU verpflichtende Übermittlung ihrer Zug- und Wagendaten (betriebliche Mindestdaten) an den Eisenbahninfrastrukturbetreiber. Diese Übermittlung war für ein EVU im Schienengüterverkehr mittels Schnittstelle möglich, für andere Marktteilnehmer jedoch nicht. Das Infrastrukturunternehmen stellte im Zuge des Verfahrens die Übernahme der Datenschnittstelle des Mitbewerbers und die diskriminierungsfreie Zurverfügungstellung an alle EVU bis zur Inbetriebnahme eines Nachfolgesystems sicher.
Den gesamten Jahresbericht der Schienen-Control finden Sie auf unserer Website.
Marktupdate September 2023
Weiterhin Herausforderungen für den Güterverkehr
Die Güterverkehrsleistung (Bruttotonnenkilometer) am ÖBB-Netz lag zum Ende des zweiten Quartals 2023 sechs Prozent unter jener des Referenzquartals 2022. Die gefahrenen Güterzugkilometer zeigen einen Rückgang von vier Prozent, das Niveau von 2019 bzw. 2021 und 2022 wurde auch hier deutlich unterschritten.
Die Verkehrsleistung der Rail Cargo Austria (RCA) ist im Vergleich mit dem zweiten Quartal des Vorjahres abermals stark gesunken (minus sieben Prozent), gegenüber 2019 sogar um 17 Prozent. Ihr Marktanteil ist dadurch um einen Prozentpunkt gesunken und fiel erstmals unter die 60 Prozent-Marke. Der Anteil „klassischer“ Ganzzugverkehre an der Schienengüterverkehrsleistung in Österreich lag bei 38 Prozent. Der Kombinierte Ladungsverkehr (KLV) kam anteilig auf 33 Prozent, der Einzelwagenverkehr (EWV) lag bei knapp 30 Prozent. Am stärksten zurückgegangen (zehn Prozent) sind die Bruttotonnenkilometer im Ganzzug-Segment, am wenigsten stark im Segment des KLV (zwei Prozent).
Noch schlechter ist es derzeit um den europäischen KLV bestellt: Dieser leidet laut Branchenverband UIRR unter gravierenden Mengeneinbußen. Das Aufkommen verringerte sich alleine im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 14 Prozent. Dies stellt bereits das dritte Quartal in Folge mit einer Verringerung dar. Der Verband führt das auf die aktuelle Lage der europäischen Wirtschaft, die hohe Inflation, eine schwache Nachfrage und besonders hohe Energiepreise zurück. Letztere wirken sich in Kombination mit steigenden Trassenpreisen bei gleichzeitig unveränderten Straßenbenutzungsgebühren und gesunkenen Dieselpreisen massiv auf die Wettbewerbsfähigkeit des KLV gegenüber dem Straßengüterverkehr aus.
WESTbahn plant künftig Verkehre nach Bregenz
Die WESTbahn beabsichtigt bereits mit Fahrplanwechsel 2023 die Verlängerung jeweils eines Zugpaares Wien – Innsbruck nach Bregenz (an 22.47 Uhr) sowie Wien – München nach Stuttgart. Die Meldungen wurden auf der Website der Schienen-Control veröffentlicht. Es wurde in diesem Zusammenhang kein Antrag auf Prüfung des wirtschaftlichen Gleichgewichts gestellt.
Das EVU hat ferner aufgrund von „Umschichtungen im Gesamtangebot“ mit 4. September seine Halte im Salzburger Flachgau (Neumarkt am Wallersee, Seekirchen und Straßwalchen) gestrichen. Die betroffenen Züge verkehren nun wieder im Takt der übrigen WESTbahnzüge, die damit um sechs Minuten schneller sind.
Zudem ist das Unternehmen seit August wieder Kooperationspartner im VOR, wodurch dessen Tickets künftig in allen Zügen genutzt werden können.
ÖBB-Personenverkehr plant neue Verkehre nach Timisoara, Bukarest und München
Die Meldungen beabsichtigter neuer Verkehre der ÖBB-Personenverkehr (ÖBB-PV) nach Timisoara, Bukarest und München wurden ebenfalls auf der Website der Schienen-Control veröffentlicht, auch hier ist kein Antrag auf Prüfung des wirtschaftlichen Gleichgewichts eingelangt.
Die Railjet-Verbindung „Vindobona“ (Graz – Wien – Prag – Dresden – Berlin) wird nach sechsmonatiger Bautätigkeit im Elbtal seit Anfang Juli wieder durchgehend angeboten.
DB und ÖBB-Personenverkehr kündigen zusätzliche Verbindungen von/nach Österreich an
Mit dem Fahrplanwechsel 2023 bietet die Deutsche Bahn AG eine zusätzliche ICE-Verbindung zwischen Berlin und Wien an, die in weiterer Folge auch nach Hamburg verlängert wird. Darüber hinaus fährt der ICE von Berlin über Frankfurt/Main und Stuttgart nach Innsbruck ab Dezember täglich. Zwischen München und Salzburg fahren künftig von 6 bis 21 Uhr stündlich Fernverkehrszüge. Von Innsbruck nach München gibt es zwischen 6.40 Uhr und 21.40 Uhr täglich einen Zweistundentakt.
Hintergrund der Ausweitungen ist eine erwartete Zunahme des Zugverkehrs zwischen Österreich und Deutschland um rund 40 Prozent. Zudem kooperieren DB und ÖBB Personenverkehr durch den weiteren Ausbau des Nachtzugangebotes. Ab Dezember verkehren NightJets von Berlin und Wien nach Paris und Brüssel. Diese werden anfangs dreimal wöchentlich, ab Herbst 2024 täglich fahren. Die neuen NightJet-Garnituren sollen zunächst auf den Verbindungen Hamburg – Wien und Hamburg – Innsbruck zum Einsatz kommen.
Andere Marktteilnehmer
Das EVU Graf Railservice GmbH aus Gmünd hat Anfang Juni einen Infrastruktur-Nutzungsvertrag (INV) für das ÖBB-Netz erlangt und wird in der Baustellenlogistik tätig sein.
Außerdem hat das EVU Smart Rail Traction GmbH aus Deutschland seit August einen INV mit der ÖBB-Infrastruktur. In der Vergangenheit hat das EVU Traktionsleistungen für die Wiener Lokalbahnen durchgeführt (z. B. Reiseturnusverkehre in die Kitzbüheler Alpen oder Hüttensandverkehre nach Deutschland).
Ende Juli wurde hingegen der INV mit der Grampet Cargo Austria (GCA) gekündigt. Ebenfalls ist die Sicherheitsbescheinigung der GCA nicht mehr aufrecht. Ihr Hauptgeschäft waren Schlacketransporte von Moosbierbaum-Heiligeneich nach Mistelbach, außerdem führte das Unternehmen Schadholztransporte im ad-hoc-Verkehr durch.
Die TX Logistik (Tochter der italienischen Staatsbahn FS) hat mit dem Kauf der Exploris Deutschland Holding auch die HSL Logistik übernommen. Während TX vor allem Intermodal-Verkehre auf europäischen Nord-Süd-Achsen abwickelt, liegen die Schwerpunkte der Exploris-Gesellschaften auf konventionellen Ganzzügen (Automotive, Landwirtschaft, Stahl etc.) im Ost-West-Verkehr. Gemeinsam kamen die Österreich-Töchter der beiden EVU (TX Logistik Transalpine und HSL Logistik Austria) 2022 auf einen Marktanteil von 3,5 Prozent (Platz Fünf hinter der RCA, Lokomotion, CargoServ und Ecco-Rail). In Deutschland ist das Unternehmen nach der Fusion künftig größter Herausforderer der DB Cargo.
Die Rhomberg Bahntechnik GmbH firmiert seit Ende Juli als Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH. Die restlichen Unternehmensdaten bleiben unverändert.
Infrastruktur
Die ÖBB-Infrastruktur und Siemens Mobility präsentierten am 22. August einen Rahmenvertrag in der Höhe von 400 Mio. Euro über den Ausbau des hochrangigen Schienennetzes mit ETCS Level 2 und die Errichtung von Radio Block Centres (RBC) sowie dessen/deren Instandhaltung. Bis 2038 sind insgesamt 21 ETCS-Streckenzentralen (RBC) geplant. Bereits Anfang August ist auf Grundlage dieses Rahmenvertrags ETCS Level 2 auf den Strecken Linz – Wels – Vöcklabruck bzw. Wels – Haiding in Betrieb genommen worden.
Nach dem Nationalrat hat auch der Bundesrat Mitte Juli einer Übertragung der GKB-Infrastruktursparte an die ÖBB-Infrastruktur zugestimmt. Das Bundesgesetz über die Übertragung des Teilbetriebs ist mit 21.7.2023 gültig. Die Elektrifizierungsarbeiten der Strecke nach Wies-Eibiswald liegen aktuell vor Plan; der Bahnhof Wettmannstätten wurde bereits elektrifiziert.
Nachdem der eisenbahnrechtliche Baubescheid des BVwG mittlerweile vorliegt, wird die ÖBB-Infrastruktur im Jahr 2024 mit dem viergleisigen, 16 km langen Ausbau der Weststrecke zwischen Linz und Marchtrenk beginnen.
Neue Fahrgastrechte halten Einzug
Bei Verspätungen und Zugausfällen haben Fahrgäste Rechte, die sie gegenüber dem Bahnunternehmen geltend machen können. Mit 7. Juni 2023 kamen aber einige Ausnahmen hinzu.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte informiert über die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (VO 2021/782). Diese trat am 7. Juni 2023 in Kraft und brachte als eine wesentliche Änderung „außergewöhnliche Umstände“, bei denen ein Bahnunternehmen keine Verspätungsentschädigung mehr ausbezahlen muss.
Verbesserungen der neuen Verordnung
Neben einigen Klarstellungen (z. B. Recht auf Ticketerstattung bzw. auf Hilfeleistung explizit auch bei Zugausfall) beinhaltet die neue EU-Verordnung u.a. folgende Verbesserungen für Fahrgäste:
- Beförderung von Fahrrädern: In neuen und älteren Zügen (nach Umrüstung) sind mindestens vier Fahrradstellplätze pro Zug vorzusehen. Auf Ebene der Mitgliedstaaten kann diese Zahl erhöht werden;
- Reiseinformationen für den Fahrgast sind nach Möglichkeit in Echtzeit bereitzustellen: Eisenbahnunternehmen müssen anderen Eisenbahnunternehmen Reiseinformationen in Echtzeit zur Verfügung stellen;
- Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität: U. a. wird die Vorabanmeldungsfrist für Hilfeersuchen, beispielsweise für das Ein-, Um- und Aussteigen, auf 24 Stunden reduziert.
Entschädigungen bei Verspätungen – das ändert sich:
Was gleich bleibt: Erreicht ein Zug einen Bahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung, steht dem Fahrgast bei einem Einzelfahrschein eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhöht sich diese Entschädigung auf 50 Prozent der Ticketkosten. Auf den Grund für die Verspätung kam es bisher nicht an. Dies ändert sich mit 7. Juni 2023.
Was sich ändert: In der neuen EU-Verordnung werden zahlreiche Ausnahmegründe aufgezählt, bei denen die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt. Das Eisenbahnunternehmen muss jedoch nachweisen, dass die jeweils erlittene Verspätung, der Zugausfall und der verpasste Anschluss eine direkte Folge eines der folgenden Szenarien war und das Bahnunternehmen die Folgen trotz gebotener Vorsicht nicht vermeiden konnte:
- extreme Witterungsbedingungen
- große Naturkatastrophen
- schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- Verschulden des Fahrgasts
- Personen auf dem Gleiskörper
- Kabeldiebstahl
- Notfälle im Zug
- Strafverfolgungsmaßnahmen
- Sabotage oder Terrorismus
Da die EU-Verordnung keine genaueren Definitionen vornimmt könnten unterschiedliche Auslegungen künftig noch zu Diskussionen führen. Beruft sich das Unternehmen auf einen der genannten Gründe für eine Verspätung, kann es die Zahlung des Entschädigungsbetrages verweigern.
„Die apf verfügt aus dem Flugbereich über langjährige Erfahrung mit außergewöhnlichen Umständen. Wir befürchten, dass die Bahnunternehmen die neuen Szenarien eher eng auslegen werden und somit zukünftig in vielen Fällen die Entschädigung für Verspätungen verweigern“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.
Thema Streik: Die EU-Verordnung erwähnt explizit, dass Streiks des Bahnunternehmens KEINEN außergewöhnlichen Umstand darstellen. Bei einem Streik steht dem Fahrgast daher weiterhin eine Entschädigung für Verspätungen zu.
Durchgangsfahrkarte – weiterhin komplexe Regelungen
Ein großes Manko der EU-Verordnung bleibt auch in der Neufassung das wichtige Thema Durchgangsfahrkarte. Durchgangsfahrkarten sind für aufeinanderfolgende durch ein oder mehrere Eisenbahnunternehmen erbrachte Eisenbahnverkehrsdienste (z. B. Fahrt von Wien nach Salzburg mit der ÖBB, Salzburg nach Innsbruck mit der WESTbahn). Sie sind für die Geltendmachung der Fahrgastrechte, insbesondere für die Erstattung bzw. Verspätungsentschädigung, wichtig.
Auch in der bisherigen EU-Verordnung war dieses Thema rechtlich umstritten. Die neue EU-Verordnung bringt punktuell Verbesserungen, etwa müssen Bahnunternehmen Durchgangsfahrkarten anbieten, sofern die Züge von einem einzigen Unternehmen bzw. von hundertprozentigen Tochtergesellschaften betrieben werden. Es gibt auch spezielle Entschädigungsregelungen, wenn die Tickets von einem Fahrkartenverkäufer zu einer Reise kombiniert werden.
Allerdings sind alle diese Regelungen in der neuen EU-Verordnung komplex. Eine der zahlreichen und wichtigsten Ausnahmen ist die Information durch die Unternehmen vor dem Kauf darüber, dass die Fahrkarten keine Durchgangsfahrkarte, sondern getrennte Beförderungsverträge darstellen und deswegen die Fahrgastrechte nicht gelten.
Neue Leitlinien für die Erstellung einer Beschreibung von Serviceeinrichtungen
Die Schienen-Control hat nach dem Vorbild anderer europäischer Regulierungsbehörden Leitlinien für die Erstellung der Beschreibung von Serviceeinrichtungen ausgearbeitet.
Die Beschreibung der Serviceeinrichtung enthält alle wesentlichen Anforderungen für den Zugang zu und die Erbringung von Leistungen innerhalb der Serviceeinrichtungen. Die Leitlinien dienen den Betreibern als Unterstützung bei der Erstellung von Beschreibungen.
Sie sind auf der Website der Schienen-Control GmbH veröffentlicht.
Vorschau: Symposium der Schienen-Control 2023
Am 5. Oktober wird in der Urania Wien das 8. Symposium der Schienen-Control zu Themen der Wettbewerbsregulierung stattfinden. Bahninteressierten Personen wird zu diesem Anlass ein hochkarätiges Vortragsprogramm geboten. Nach einleitenden Worten von Schienen-Control Geschäftsführerin Maria-Theresia Röhsler werden Reinhard Haller (DG Move) und Karsten Otte (BNetzA; IRG-Rail) zu aktuellen Entwicklungen in der Europäischen Union sprechen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Reform des Kapazitäts- und Verkehrsmanagements in Europa bzw. der Rolle der Regulierungsbehörden bei den Reformvorhaben.
Im zweiten Teil der Veranstaltung gehen Clemens Felber (Schienen-Control) und Werner Hecking (Steiermarkbahn) auf die aktuellen Herausforderungen im Güterverkehr ein.
Den Abschluss des Symposiums bilden Vorträge zu rechtlichen Neuerungen. Norman Schadler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wird zu den neuen Fahrgastrechten im Bahnbereich referieren. Anschließend wird Urs Kramer von der Universität Passau die Neuerungen im Regulierungsrecht auf europäischer Ebene näher beleuchten.
Die Anmeldung für das Symposium erfolgt über die Website der Schienen-Control unter: https://www.schienencontrol.gv.at/de/Anmeldung_Symposium2023.html bzw. per Mail an symposium@schienencontrol.gv.at.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!