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Meldepflichten

Meldepflichten

Das Eisenbahngesetz sieht für Eisenbahnunternehmen und Betreiber von Serviceeinrichtungen bestimmte Meldepflichten gegenüber der Schienen-Control vor.

Die untenstehenden Checklisten bieten Anleitungen für die gesetzlichen Auskunfts- und Vorlagepflichten.

Frist: Die unterfertigten Unterlagen sollen jährlich zum Fahrplanwechsel an die Schienen-Control GmbH übermittelt werden.
Unterjährige Änderungen können ebenfalls anhand der untenstehenden Formulare gemeldet werden.

Die Beförderungsbedingungen sind bei jeder Änderung vorab an die Schienen-Control zu übermitteln.

Checklisten für Eisenbahnunternehmen

Checklisten für Betreiber von Serviceeinrichtungen

Meldung neuer eigenwirtschaftlicher Schienenpersonenverkehrsdienste

Die Absicht, einen neuen eigenwirtschaftlichen Schienenpersonenverkehrsdienst zu betreiben, ist bei der Schienen-Control unter Verwendung des untenstehenden Formulars zu melden.

Frist: Mindestens 18 Monate vor Inkrafttreten des Netzfahrplans, auf den sich die Bestellung von Fahrwegkapazität beziehen soll.

Prüfung des wirtschaftlichen Gleichgewichts

Wird eine Prüfung des wirtschaftlichen Gleichgewichts beantragt, geht die Schienen-Control Kommission anhand der unten beschriebenen Methodik vor.

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