Meldepflichten
Das Eisenbahngesetz sieht für Eisenbahnunternehmen und Betreiber von Serviceeinrichtungen bestimmte Meldepflichten gegenüber der Schienen-Control vor.
Die untenstehenden Checklisten bieten Anleitungen für die gesetzlichen Auskunfts- und Vorlagepflichten.
Frist: Die unterfertigten Unterlagen sollen jährlich zum Fahrplanwechsel an die Schienen-Control GmbH übermittelt werden.
Unterjährige Änderungen können ebenfalls anhand der untenstehenden Formulare gemeldet werden.
Die Beförderungsbedingungen sind bei jeder Änderung vorab an die Schienen-Control zu übermitteln.
Checklisten für Eisenbahnunternehmen
Checklisten für Betreiber von Serviceeinrichtungen
Meldung neuer eigenwirtschaftlicher Schienenpersonenverkehrsdienste
Die Absicht, einen neuen eigenwirtschaftlichen Schienenpersonenverkehrsdienst zu betreiben, ist bei der Schienen-Control unter Verwendung des untenstehenden Formulars zu melden.
Frist: Mindestens 18 Monate vor Inkrafttreten des Netzfahrplans, auf den sich die Bestellung von Fahrwegkapazität beziehen soll.
Prüfung des wirtschaftlichen Gleichgewichts
Wird eine Prüfung des wirtschaftlichen Gleichgewichts beantragt, geht die Schienen-Control Kommission anhand der unten beschriebenen Methodik vor.