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Newsletter der Schienen-Control 01/2025

IRG-Rail veröffentlicht 13. Market Monitoring Bericht zum europäischen Eisenbahnmarkt

Österreich beim Bahnfahren wieder im europäischen Spitzenfeld.

Der jährlich für das Vor-Vorjahr erscheinende Report des Dachverbandes europäischer Eisenbahnregulierungsbehörden (IRG-Rail) bietet einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen im Eisenbahnsektor. Er beinhaltet detaillierte Informationen aus den Bereichen Eisenbahninfrastruktur, Infrastruktur-Benutzungsentgelte, Marktteilnehmer sowie Güter- und Personenverkehrsmärkte. Aufgrund variierender Meldepflichten in den Mitgliedstaaten bildet der Bericht immer das Vor-Vorjahr ab. Die Zahlen zeigen ein gemischtes Bild: Während die Nachfrage im Personenverkehr wieder stark zulegte, verzeichnete der Schienengütertransport deutliche Einbußen.

Österreich beim Personenverkehr an der Spitze der EU-Staaten

Im Jahr 2023 nahm die Anzahl der Personenkilometer (Pkm) gegenüber dem Vorjahr europaweit um 12 Prozent zu. Damit wurde auch das Vorkrisenniveau aus dem Jahr 2019 erstmals leicht übertroffen. Sowohl der im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Leistungen öffentlich bestellte Personenverkehr als auch der kommerzielle, nicht bestellte Personenverkehr trugen zu diesem Wachstum bei. Trotz der weiterhin hohen Inflation von durchschnittlich 7 Prozent in den IRG-Rail-Ländern hielt die Nachfrage nach Bahnreisen an, während die allgemeine wirtschaftliche Aktivität in anderen Bereichen (beispielsweise der Industrie) nachließ.

Wie bereits in den Vorjahren weist die Schweiz die meisten Personenkilometer pro Einwohnerin und Einwohner auf. An erster Stelle innerhalb der EU steht Österreich mit 1.597 je Einwohnerin und Einwohner gefahrenen Bahnkilometern. Knapp dahinter liegt Frankreich (1.542 km) und mit Respektabstand Schweden (1.261 km). Österreich übertraf damit seinen eigenen Bestwert aus dem Jahr 2019 (1.507 km) deutlich.

Schwache Konjunktur belastet Schienengütertransport

Anders als der Personenverkehr musste der Schienengütertransport 2023 deutliche Verluste hinnehmen. Die Verkehrsleistung (Nettotonnen-Kilometer) sank um 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2022. Hier war besonders der grenzüberschreitende Verkehr betroffen: Das europaweite grenzüberschreitende Transportvolumen fiel um 13 Prozent, wodurch der Anteil des internationalen Güterverkehrs am Gesamtgütertransport auf einen historischen Tiefstand von 48 Prozent gesunken ist.

Kostenentwicklung: Infrastruktur- und Energiekosten beeinflussen Bahnunternehmen

Die von den Infrastrukturbetreibern erhobenen Trassengebühren entwickelten sich uneinheitlich: Während sie im Personenverkehr anstiegen, gingen sie im Güterbereich zurück, was im Wesentlichen die Verkehrsentwicklung widerspiegelt. Die Ausgaben der Infrastrukturbetreiber für Instandhaltung und Erneuerung stiegen 2023 pro Streckenkilometer um 19 Prozent, wobei der Schwerpunkt auf Zweiterer lag.

Europäische Eisenbahnverkehrsunternehmen verzeichneten 2023 steigende Umsätze im Personenverkehr, die 9 Prozent über dem Vorjahresniveau lagen und nicht zuletzt inflationsbedingt sogar um 13 Prozent höher waren als 2019. Trotz sinkender Transportmengen stieg der Umsatz im Schienengütertransport ebenfalls, was in erster Linie ebenfalls auf Preiserhöhungen zurückgeführt werden kann.

Bei den Energiekosten gab es eine gegenläufige Entwicklung: Einerseits sanken - angetrieben durch niedrigere Ölpreise - die Kosten für Diesel 2023 um 19 Prozent. Im Gegensatz dazu stiegen die Kosten je Kilowattstunde Bahnstrom im selben Ausmaß, was die Betriebsaufwendungen vieler Bahnbetreiber spürbar erhöhte.

Über IRG-Rail

IRG-Rail wurde im Juni 2011 als Zusammenschluss der europäischen Eisenbahn-Regulierungsbehörden gegründet. Die mittlerweile 31 Mitglieder des Netzwerks haben ihre statistischen Auswertungen für den Bericht zur Verfügung gestellt. Ziel von IRG-Rail ist es, die Kooperation zwischen den Regulierungsbehörden weiter zu stärken und die Schaffung eines einheitlichen, wettbewerbsfähigen, effizienten und nachhaltigen Eisenbahnmarktes in Europa voranzutreiben.

Der vollständige Bericht ist auf der Website von IRG-Rail unter https://irg-rail.eu/irg/documents/market-monitoring abrufbar.

Schienen-Control beaufsichtigt Verhandlungen nach §68a EisbG

Bei der Schienen-Control Kommission sind schon seit mehreren Jahren Verfahren betreffend Entgelte für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, Serviceeinrichtungen bzw. Serviceleistungen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, das auch Betreiberin von Serviceeinrichtungen ist, anhängig. Nun kam es zu Verhandlungen der kontradiktorischen Parteien.

Kontradiktorische Parteien in dem Verfahren sind die Zugangsberechtigten (im Wesentlichen sind das Eisenbahnverkehrsunternehmen) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmerin. Wesentlicher Verfahrensgegenstand ist die Prüfung, ob die Höhe der Kosten, auf denen die Entgelte basieren, dem gesetzlichen Kostenmaßstab entsprechen.

Anfang 2024 teilte das Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Schienen-Control Kommission mit, dass es beabsichtige, mit Fahrwegkapazitätsberechtigten Verhandlungen gemäß § 68a EisbG über die Höhe der Entgelte führen zu wollen, um einen Ausgleich der widersprechenden Ansprüche zu erreichen. Verhandlungen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn sie unter Aufsicht der Behörde geführt werden. In der Folge wurden die Verhandlungen unter Aufsicht der Behörde mit dem Ziel geführt, in der Angelegenheit Rechtsfrieden zwischen den Zugangsberechtigten und der Eisenbahninfrastrukturunternehmerin zu erreichen.

Da bei diesen Verhandlungen keine Verstöße gegen die Bestimmungen über die Festsetzung der Höhe der Entgelte drohten, stellte die Behörde das Verfahren Ende 2024 ein. Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen legte der Schienen-Control Kommission darauffolgend Entwürfe geänderter Schienennetz-Nutzungsbedingungen, in denen neue Entgelte festgelegt wurden, vor, die aktuell noch von der Behörde geprüft werden.

Neuerungen bei Serviceeinrichtungen & Anschlussbahnen 2024

Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Schienen-Control wurden auch 2024 wieder umfassende Daten zu Serviceeinrichtungen und Anschlussbahnen in Österreich erfasst. Ziel ist es, die Transparenz am Schienenverkehrsmarkt weiter zu erhöhen und die Entwicklungen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur nachvollziehbar darzustellen.

Im Jahr 2024 zeigte sich ein leichter Anstieg bei den vorhandenen Serviceeinrichtungen. Besonders hervorzuheben ist die Erweiterung des Angebots an Ladestellen: Mit insgesamt 437 Standorten (plus vier im Vergleich zum Vorjahr) wurde das Netz weiter verdichtet. In einigen Verladestationen können nun auch Abroll-Container von der Straße auf die Schiene verladen werden.

Im Bereich der Verkehrsstationen wurden mit der Eröffnung der neuen Station „Seekirchen Stadt“ inklusive Park-and-Ride-Flächen sowie der Modernisierung mehrerer Bahnhöfe – unter anderem in Deutschkreutz, Gramatneusiedl und Wien Franz-Josefs-Bahnhof – wesentliche infrastrukturelle Verbesserungen umgesetzt. Gleichzeitig wurden einzelne Haltestellen, etwa Patsch und Unterberg-Stefansbrücke, aus dem Betrieb genommen.

Ein weiterer wichtiger Schritt war der Beginn des Neubaus einer Werkstätte für die neuen Nahverkehrs-Doppelstockgarnituren der ÖBB-Personenverkehr in Wien Floridsdorf.

Die zunehmende Elektrifizierung schlägt sich auch in der Energiebilanz nieder: Der Dieselverbrauch an den ÖBB-Tankstellen konnte um 9Prozent gesenkt werden und liegt nun bei 28,6 Millionen Litern – ein Rückgang von rund 45 Prozent gegenüber 2008.

Anschlussbahnen – Nutzung stabil, regionale Unterschiede bleiben bestehen

Die Bedeutung der Anschlussbahnen für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene bleibt auch 2024 hoch. Mit einem leichten Anstieg auf 1,17 Millionen beigestellte Wagen (+2,9 Prozent) konnte ein geringes Wachstum verzeichnet werden.

Insgesamt wurden 494 Anschlussbahnen tatsächlich bedient, davon 468 direkt vom Netz der ÖBB-Infrastruktur aus. Gleichzeitig nahm die Zahl ungenutzter, aber an das Netz angeschlossener Anschlussbahnen leicht zu.

Besonders hohe Umschlagszahlen verzeichneten wie in den Vorjahren die Anschlussbahnen der voestalpine in Linz und Donawitz, der Linz Service GmbH, der EHG Ennshafen sowie der Sappi Austria.

Auch vertraglich ergaben sich Neuerungen: Neue Anschlussbahnverträge wurden unter anderem in Wien Meidling, Braunau am Inn und Schwarzach-St. Veit abgeschlossen. Durch vorübergehende Streckeneinstellungen wurden hingegen einige Verträge beendet.

Im regulatorischen Bereich wurde der Zugang zu Anschlussbahnen – insbesondere zu sogenannten verästelten Anschlussbahnen – weiter konkretisiert. Die Möglichkeit für Betreiber, unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gemäß § 75a EisbG zu beantragen, bleibt weiterhin bestehen.

Schlichtungsstelle mit Rekordzahl an Anträgen im Bahnbereich

Die apf verzeichnete 2024 im Bahnbereich 1.412 Schlichtungsanträge (2023: 1.307). Das ist ein Plus von acht Prozent gegenüber 2023 und damit ein neuerlicher Rekordwert seit Bestehen der Agentur!

Im Jahr 2024 brachte die apf im Bereich Bahn 1.073 Schlichtungsverfahren zum Abschluss (2023: 978) – ebenfalls Rekordwert. In lediglich vier Prozent dieser Verfahren war keine Einigung zwischen dem Bahnunternehmen und den Fahrgästen vermittelbar.

Reisende wandten sich im Bahnverehr vorrangig aufgrund von Erstattungen beim Bezug von Online-Tickets im PDF-Format, Strafzahlungen im Nah- und Regionalverkehr (Flughafen Wien), Leistungseinschränkungen im Nachtzugverkehr, Fristverletzungen bei der Beschwerdebearbeitung seitens der Bahnunternehmen und versäumten Anschlussflügen aufgrund von Zugverspätungen an die apf.

Die große Mehrheit der Verfahren – rund 94 Prozent – bezog sich im Jahr 2024 auf das größte österreichische Bahnunternehmen, die ÖBB-Personenverkehr. Mit rund zwei Prozent der Verfahren landete die WESTbahn Management GmbH auf Platz zwei. Je ein Prozent der Verfahren entfielen auf die One Mobility GmbH (KlimaTicket), Verkehrsverbünde (z. B. VOR) und innerstädtische Verkehrsbetriebe (z. B. Wiener Linien).

In 1.073 abgeschlossenen Verfahren erzielte die apf 2024 monetäre Entschädigungen in der Höhe von insgesamt 186.673 Euro. Neben dem Wert des Jahres 2023 (203.705 Euro) stellt dies die zweithöchste Gesamterwirtschaftung im Bahn-Bereich dar. Die apf erzielte somit im Schnitt pro abgeschlossenem Verfahren 174 Euro für die Reisenden an Entschädigungen, Erstattungen und Strafreduktionen.

Im Jahr 2024 wurden bei der apf über alle Verkehrsträger hinweg insgesamt 7.333 Schlichtungsanträge eingebracht (+11% gegenüber 2023). 2024 erzielte die apf für die Antragstellenden einen Gesamtbetrag an monetären Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässen in der Höhe von rund 2,45 Millionen Euro (2023: 2,5 Mio. Euro).

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