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Beschwerde wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen

Ein Speditionsunternehmen hat bei der Schienen-Control Kommission Beschwerde gegen ein Eisenbahnverkehrsunternehmen erhoben, welches bislang Transporte für das Speditionsunternehmen abgewickelt hatte. Weitere Bestellungen von Transportleistungen lehnte das Eisenbahnverkehrsunternehmen ab. Die Schienen-Control Kommission wies die Beschwerde zurück, da das Speditionsunternehmen nicht selbst am Schienenverkehrsmarkt teilnimmt und insofern nicht beschwerdelegitimiert ist.

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