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Unwirksamerklärung einer Regelung in Schienennetz-Nutzungsbedingungen

Mit Bescheid vom 22.05.2024 hat die Schienen-Control Kommission eine Regelung in Schienennetz-Nutzungsbedingungen für unwirksam erklärt, welche Triebfahrzeug-Manipulationen und wagentechnische Behandlungen bei Ad-hoc-Zugtrassen an Werktagen in einer Verkehrsstation ausschloss. Die Schienen-Control Kommission stellte fest, dass Kapazitäten für Triebfahrzeug-Manipulationen und wagentechnische Behandlungen vorhanden sind, welche das Eisenbahninfrastrukturunternehmen auch regelmäßig zuweist. Der Ausschluss war daher sachlich nicht gerechtfertigt.

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