Europäische Güterverkehrskorridore
RFC Korridore in Österreich

Die Verordnung (EU) 913/2010 und ihre Ziele
Die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 verfolgt das Ziel, ein europaweites, leistungsfähiges Schienennetz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr zu schaffen. Sie legt auch Vorschriften für die Auswahl, die Organisation, das Management und die indikative Investitionsplanung von Güterverkehrskorridoren fest.
Europäische Güterverkehrskorridore erklärt
Ein Rail Freight Corridor (RFC) ist ein internationaler Schienengüterverkehrskorridor mit koordinierter Trassenvergabe und Bauplanung über Landesgrenzen hinweg.
Aktuell gibt es in Europa elf dieser Korridore - fünf davon führen durch Österreich:
- RFC3 – Scan-Med Corridor
- RFC5 – Baltic-Adriatic Corridor
- RFC7 – Orient/East-Med Corridor
- RFC9 – Rhine-Danube Corridor
- RFC10 – Alpine-Western Balkan Corridor
Governance der RFC
Für die Entscheidungsfindung, Umsetzung, Durchführung von Marktstudien und die Erstellung von Investitionsplänen gibt es mehrere Gremien.
Exekutivrat
Aufgabe: strategische Entscheidungen
Zusammensetzung: nationale Behördenvertreterinnen und -vertreter
Verwaltungsrat
Aufgaben: Maßnahmen zur Durchführung des Güterkorridorplans, Erstellung von Marktstudien, Erstellung von Investitionsplänen, Koordinierung der Planung von Bauarbeiten entlang des Korridors, Einrichtung und Betrieb eines One-Stop-Shop (OSS) für die Trassenbestellung und die Einrichtung von Beratungsgruppen für die Terminalbetreiber bzw. die Eisenbahnverkehrsunternehmen
Zusammensetzung: Infrastrukturbetreiber und Trassenzuweisungsstellen
Rolle der Regulierungsbehörden
Den Regulierungsbehörden, wie etwa der Schienen-Control, obliegt die Überwachung der One-Stop-Shops.
Sie stehen dabei in einem engen Informationsaustausch und dienen als Beschwerdestellen, können aber auch aus eigener Initiative tätig werden.
Die Infrastrukturbetreiber haben den beteiligten Regulierungsbehörden, die für die Untersuchungen erforderlichen Informationen bereitzustellen. Um diesen Informationsfluss zu erleichtern, wurden Kooperationsabkommen zwischen den Regulierungsbehörden der jeweiligen RFC abgeschlossen.
- Kooperationsvereinbarung der Regulierungsbehörden am Güterkorridor 3
- Kooperationsvereinbarung der Regulierungsbehörden am Güterkorridor 5
- Kooperationsvereinbarung der Regulierungsbehörden am Güterkorridor 7
- Kooperationsvereinbarung der Regulierungsbehörden am Güterkorridor 10
IN Erfüllung dieser Vereinbarungen nimmt die Schienen-Control regelmäßig an Koordinierungstreffen teil.
Die Schienen-Control hat es entlang des „Scan-Med Corridor“ (RFC3) übernommen, die Überwachung durch die Regulierungsbehörden zu koordinieren.