die Bereitstellungs- und Vorlagepflichten der Betreiberinnen bzw. Betreiber von Serviceeinrichtungen und Zuweisungsstellen zu überwachen
den Markt zu beobachten sowie Statistiken und Berichte zu erstellen
das Trassenkoordinierungsverfahren zu beobachten
den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur bzw. zu den Serviceeinrichtungen durchzusetzen
Kundinnen und Kunden als Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle zu ihrem Recht zu verhelfen
die Durchführung von Verfahren betreffend Zugang zur Schieneninfrastruktur, Anschlussbahnen sowie Beförderungsbedingungen für den Eisenbahnpersonenverkehr
die Genehmigung von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren
die Überprüfung des Entgelts für den Zugang mit all seinen Bestandteilen
die Bearbeitung von Beschwerden gegen Betreiberinnen bzw. Betreiber von Serviceeinrichtungen und Zuweisungsstellen und Beschwerden betreffend Zugang zu Schulungseinrichtungen
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