Unsere Hauptaufgaben sind
- die Bereitstellungs- und Vorlagepflichten der Betreiberinnen bzw. Betreiber von Serviceeinrichtungen und Zuweisungsstellen zu überwachen
- den Markt zu beobachten sowie Statistiken und Berichte zu erstellen
- das Trassenkoordinierungsverfahren zu beobachten
- den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur bzw. zu den Serviceeinrichtungen durchzusetzen
- Kundinnen und Kunden als Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle zu ihrem Recht zu verhelfen
- die Durchführung von Verfahren betreffend Zugang zur Schieneninfrastruktur, Anschlussbahnen sowie Beförderungsbedingungen für den Eisenbahnpersonenverkehr
- die Genehmigung von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren
- die Überprüfung des Entgelts für den Zugang mit all seinen Bestandteilen
- die Bearbeitung von Beschwerden gegen Betreiberinnen bzw. Betreiber von Serviceeinrichtungen und Zuweisungsstellen und Beschwerden betreffend Zugang zu Schulungseinrichtungen