Fragen & Antworten
Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es Fahrgästen von österreichischen Eisenbahnunternehmen ohne Gerichtsweg zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir sehen uns als unabhängiger Vermittler zwischen den Eisenbahnunternehmen und ihren Kunden.
Schlichtung ist ein modernes Konfliktlösungsverfahren, bei dem ein Streitfall ohne die Hilfe eines Gerichtes beigelegt wird. Die Schlichtungsstelle erarbeitet einen individuellen Lösungsvorschlag und vermittelt so zwischen dem Fahrgast und dem Eisenbahnunternehmen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Jede Partei trägt aber die Kosten, die für sie durch das Schlichtungsverfahren entstehen, selbst. Dazu zählen unter anderem die eigenen Porto- und Kopierkosten oder wenn Sie z. B. selbst einen Rechtsanwalt oder Gutachter beauftragen.
Bevor die Schlichtungsstelle für Sie aktiv werden kann, müssen Sie selbst versuchen sich mit dem betroffenen Eisenbahnunternehmen zu einigen. Wenn kein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde, übernehmen wir Ihren Fall gerne. Die Schlichtungsstelle ersetzt nicht das Beschwerdemanagement des jeweiligen Eisenbahnunternehmens.
Die Schlichtungsstelle bearbeitet keine Beschwerden
- über Vorfälle, die länger als drei Jahre zurückliegen,
- über Forderungen, die gerichtlich oder verwaltungsrechtlich anhängig oder rechtskräftig entschieden sind,
- die bereits einmal Gegenstand eines Streitschlichtungsverfahrens waren,
- über Forderungen, die vom Bahnkunden bereits anerkannt wurden,
- wenn das Ticket nicht bei einem österreichischen Eisenbahnunternehmen gekauft wurde,
- über Bauarbeiten, Lärmbelastungen, allgemeine (Verkehrs-)politische Angelegenheiten, usw.,
- über Busse und Straßenbahnen (auch wenn sie zum jeweiligen Eisenbahnunternehmen gehören), außer es handelt sich um Busse im Schienenersatzverkehr.
Bitte stellen Sie uns alle Informationen und Unterlagen schriftlich zur Verfügung. Verwenden Sie dazu das Beschwerdeformular auf der Website. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, alle Dokumente elektronisch beizufügen, können Sie diese auch per Post oder Fax übermitteln. Folgendes benötigen wir von Ihnen:
1. Ihre persönlichen Daten, also Name, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail
2. Eine vollständige schriftliche Darstellung des Sachverhalts. Bitte schildern Sie was genau passiert ist.
3. Die schriftliche Beschwerde, die Sie bereits an das Eisenbahnunternehmen geschickt haben.
4. Die Antwort des Eisenbahnunternehmens samt kompletter Korrespondenz.
5. Ihre jetzige Forderung gegenüber dem Eisenbahnunternehmen – was möchten Sie, dass wir für Sie versuchen zu erreichen?
6. Zustimmung nach § 8 Datenschutzgesetz 2000. Damit erlauben Sie uns alle zur Beurteilung des Falles nötigen Daten anzufordern.
Am besten verwenden Sie für Ihre Beschwerde das Beschwerdeformular auf unserer Website.
Sie erhalten per Mail eine Bestätigung, dass Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist. Sollten Sie binnen zwei Wochen keine weitere Nachricht von uns erhalten, bitten wir Sie um nochmalige Kontaktaufnahme. Wenn Fristen einzuhalten sind, kontaktieren Sie uns bitte bei Bedarf schon früher.
Sie können uns Ihre Beschwerde aber auch per Post oder Fax zukommen lassen.
Am Postweg:
Schienen-Control GmbH
z. H. Schlichtungsstelle
Praterstraße 62–64
1020 Wien
Fax: +43 1 5050707 180
Die Schlichtungsstelle ist für alle Kunden von österreichischen Eisenbahnunternehmen zuständig (d. h. vorliegen muss bspw. der Kauf einer Fahrkarte, der Besitz einer Ermäßigungskarte).
Sobald die Schlichtungsstelle die schriftliche Beschwerde erhalten hat, wird geprüft, ob die Schlichtungsstelle tatsächlich zuständig ist und ob ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden kann. Sollte kein Schlichtungsverfahren möglich sein, werden Sie darüber informiert.
Wird ein Schlichtungsverfahren eröffnet, fordert die Schlichtungsstelle das betroffene Eisenbahnunternehmen ebenfalls zu einer schriftlichen Stellungnahme auf.
Sollte es zweckmäßig erscheinen, kann die Schlichtungsstelle einen oder alle Beteiligten zu einer mündlichen Verhandlung in den Geschäftsräumen der Regulierungsbehörde einladen. Sie können es aber auch ablehnen, an so einer Verhandlung teilzunehmen, wenn Sie das nicht möchten.
Die genauen Verfahrensabläufe („Richtlinie“) können Sie hier abrufen.
In vielen Fällen kann bereits in kürzester Zeit eine Lösung gefunden werden. Die Schlichtungsstelle strebt eine einvernehmliche Lösung innerhalb von sechs Wochen an.
Damit Ihre Beschwerde bearbeitet werden kann, braucht die Schlichtungsstelle von Ihnen alle notwendigen Informationen in schriftlicher Form. Siehe auch: Was braucht die Schlichtungsstelle von mir, damit sie aktiv werden kann?
Im Laufe des Schlichtungsverfahrens sind sowohl Sie als auch das Eisenbahnunternehmen verpflichtet, am Schlichtungsverfahren mitzuwirken und der Schlichtungsstelle alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Sie können sich in jedem Stadium des Verfahrens von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Vertrauensperson auf eigene Kosten vertreten lassen.
Die Schlichtungsstelle erarbeitet einen Lösungsvorschlag, der in den meisten Fällen zur Beilegung und damit Beendigung des Streitfalls führt. Wenn keine Einigung zustande kommt, wird das Verfahren eingestellt.
Mit der Annahme des Lösungsvorschlags wird einem wirksamen außergerichtlichen Vergleich zugestimmt. Nimmt einer der Parteien den Lösungsvorschlag der Schlichtungsstelle nicht an, hat er keine bindende Wirkung. Sie können dann jederzeit Ihre Ansprüche vor den zuständigen Gerichten geltend machen. Der Schlichtungsvorschlag hat in so einem Fall nur Empfehlungscharakter.
Wenn es in Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde bereits Inkasso- oder Zahlungsaufforderungen des Eisenbahnunternehmens an Sie gibt, dann ersucht die Schlichtungsstelle das Eisenbahnunternehmen, dass bis zur endgültigen Klärung des Streifalls keine weiteren Gebühren anfallen und das Inkassounternehmen über das Verfahren informiert wird. Sicherheitshalber raten wir Ihnen, das Inkassounternehmen auch selbst über das Schlichtungsverfahren zu informieren.
Wir sind für Sie zu Bürozeiten unter der Telefonnummer +43 1 5050707 700 erreichbar.