Beschwerdeformular

Welche Voraussetzungen sind notwendig, dass wir für Sie tätig werden können?

  • Sie haben eine vertragliche Beziehung (Fahrkarte, Ermäßigungskarte, Freifahrtausweis …) mit einem österreichischen Bahnunternehmen.
  • Sie hatten bereits Kontakt mit dem Bahnunternehmen, konnten aber keine oder keine für Sie zufriedenstellende Antwort erhalten.

Sie können bis zu 7 Dateien an uns senden

Die maximale Dateigröße aller Anhänge darf 10,5 MB betragen.

Pro Datei sind maximal 1,5 MB zulässig. Erlaubte Dateitypen sind .jpg, .jpeg, .gif, .png, .tif, .pdf, .xml, .doc, .docx, .xls, .xlsx, .bmp, .ppt, .pptx, .msg

Um Ihre Dateien anzuhängen, klicken Sie bitte auf "Datei wählen".

Mit diesem Browser ist das Anhängen von Attachments leider nicht möglich. Bitte senden Sie uns Anhänge zu dieser Beschwerde direkt per Email an: schlichtungsstelle@schienencontrol.gv.at!

* Die mit einem Stern gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Hinweise

Bevor die Schlich­tungs­stelle für Sie aktiv werden kann, müssen Sie selbst versuchen sich mit dem betroffenen Eisen­bahn­un­ter­nehmen zu einigen. Wenn kein für Sie zufrie­den­stel­lendes Ergebnis erzielt wurde, übernehmen wir Ihren Fall gerne. Genaue Infor­ma­tionen über den Ablauf eines Beschwer­defalls finden Sie unter Fragen & Antworten.

Kontakt

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Dokumente elektronisch anzuschließen, können Sie diese auch per Post oder Fax übermitteln.

Bei Fragen erreichen Sie die Schlich­tungs­stelle telefonisch unter:
+43 1 5050707 700

Unsere Postan­schrift:
Prater­straße 62 – 64
1020 Wien

Unsere Faxnummer:
+43 1 5050707 180

Hinweis für Sachverhalt
Bitte machen Sie hier alle zur Beurteilung der Beschwerde relevanten Angaben. Legen Sie Ihr Ansuchen nachvoll­ziehbar und wenn möglich chrono­logisch dar. Bei Unklar­heiten werden wir Sie kontaktieren.

Hinweis für Forderung
Je konkreter und sachge­rechter eine Forderung ist, desto höher ist die Wahrschein­lichkeit, dass es zu einer Einigung mit dem Eisen­bahn­un­ter­nehmen kommt.

Hinweis für Anhänge
Hängen Sie bitte folgende für das Verfahren notwendige und relevante Beweis­mittel, sofern vorhanden, an:

Schriftliche Beschwerde an das Eisen­bahn­un­ter­nehmen, Antwort des Eisen­bahn­un­ter­nehmens samt kompletter Korre­spondenz, Fahrgeld­nach­for­derung, Inkas­s­obrief, Schüler­ausweis, Freifahrt­ausweis, Ermäßi­gungskarte, Fahrkarte, Rechnung usw.